Stalking
Seit 2007 gibt es den neuen Straftatbestand der „beharrlichen Nachstellung“ (Stalking), der mehrere Straftaten zusammenfasst und damit in Zukunft die strafrechtliche Verfolgung dieses Deliktes erleichtert.
(s. Faltblatt der Polizei unter: www.hamburg.de)
Werden Sie durch eine bekannte oder unbekannte Person belästigt, bedroht?
Es kann sich hierbei um eine/n Expartner/in handeln, der / die Ihnen auflauert, Sie häufig anruft, mit Liebesschwüren überhäuft oder mit Gewalt droht. Es kann sich aber auch um einen Nachbarn oder Kollegen handeln, der sie verfolgt oder belästigt. Vielleicht wissen Sie auch gar nicht, wer der Täter / die Täterin ist. Erhalten Sie Drohbriefe oder Telefonanrufe?
Wenn eine solche Situation andauert, stellt das eine große emotionale Belastung dar – Sie fühlen sich verunsichert, verängstigt und hilflos oder wütend und wissen nicht, wie Sie sich angemessen wehren können. Dies kann negative Auswirkungen auf die Gesundheit und das gesamte Wohlbefinden haben.
In der Beratung können folgende Fragen / Themen geklärt werden:
 | Woran erkenne ich Stalking? | |
 | Ich habe Angst vor dem Stalker / der Stalkerin, was kann ich tun? | |
 | Wie kann ich mich und andere schützen? | |
 | Wie kann ich mit den psychischen Folgen umgehen? | |
 | Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich? | |
In der Beratung unterstützen wir Sie, Ihre persönliche Lösung im Umgang mit Stalking zu finden und Ihr eigenes Sicherheitsgefühl wieder herzustellen.
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